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Urteil gegen Link

(ots) - In einem weltweiten Präzedenzfall hat das Landgericht Hamburg einen Link auf eine Satireseite zum "teuersten Link der Welt" gemacht. Nach Ansicht des Gerichts ist der Kläger durch die Satire in seinem Ehr- und Persönlichkeitsrechtsschutz verletzt worden. Die Klage richtete sich allerdings nicht gegen den ehrverletzenden Artikel, sondern gegen den Betreiber einer Homepage, der mit einem Link auf die Satire verwiesen hatte.

Zu Recht meint das Landgericht, denn es könne "das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend distanziert".

Sebastian Biere, Online-Recht Experte von akademie.de, meint, dass nach diesem Urteil jeder, der einen Link auf eine fremde Homepage setzt, für deren Inhalt haftet. Dies ist dem Urteil des Landgerichts Hamburg zur Folge nur dann nicht der Fall, wenn man sich vom Inhalt genügend distanziert. Wie dies zu geschehen hat, bleibt im Urteil jedoch völlig offen. Die sogenannte Haftungsfreizeichnungsklausel mit dem Hinweis auf die eigene Verantwortung des Autors der fremden Seite reicht, so Biere, dafür nicht aus.

Im Volltext steht das Urteil in der Entscheidungssammlung Online-Recht zur Verfügung.



Ein OTS Bericht, bearbeitet von Mr. Biwidus (EMail)